Im Fokus für den 2. Aufruf | Call 2026 stehen „touristische Kleinprojekte“ mit einer maximalen Fördersumme von EUR 5.000,00 zu folgenden Themenbereichen:
- Entwicklung touristischer "Buchbarer Angebote | Erlebnisse"
- Touristische Projekte zur Steigerung der Nächtigungszahlen im Südburgenland
- Betriebskooperationen & Angebotsgruppen
- Innovative Tourismusprojekte zu den Themen "Nachhaltiger Tourismus und Klimaschutz"
- Erneuerung bestehender ortsübergreifender touristischer Infrastruktur | Beschilderung
An wen richtet sich der Aufruf?
- Gemeinden & Tourismusverantwortliche
- Vereine, Verbände, Institutionen, Verbandsähnliche Gruppierungen
- Betriebe mit guten Ideen und dem Willen und personellen Ressourcen diese umzusetzen
Was kann gefördert werden?
- Planung | Durchführung von touristischen Veranstaltungen im Südburgenland
- Schaffung von nachhaltiger touristischer Infrastruktur und tourismusrelevanten Angeboten
- Marketing | Personalkosten | Sachkosten
Einreichschluss: Dienstag, 30.06.2026, 12 Uhr
Förderbedingungen:
- Einreichung des Förderansuchen muss VOR dem Projektstart erfolgen
- Projektdurchführungszeitraum maximal 6 Monate
- Publizitätsvorschriften – Verwendung Logo Erlebnisregion Südburgenland auf allen Werbemitteln
- Keine Mehrfach- oder Doppelförderungen
- Maximale Förderung für Standardprojekte: EUR 5.000,00
Wir freuen uns auf zahlreiche Ideen für ein gemeinsam erfolgreiches Tourismusjahr 2026!
Downloads:
Förderansuchen | Richtlinien | Vorlage Endabrechnung | Burgenländisches Tourismusgesetz | Tourismusstrategie Burgenland