Abgesehen von den durch den Tourismusverband Südburgenland (TVB Süd) geleisteten Tätigkeiten wie z.B. Gästebetreuung, Betreuung der Betriebe (Vermietercoach), Öffentlichkeits- und Pressearbeit etc. existiert nunmehr auch eine Finanzierungsmöglichkeit für touristische Projekte von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und dgl. mittels Förderungen gem. Bgld. Tourismusgesetz 2021 §8 (3).
Schwerpunkthemen:
Im Fokus für den 1. Aufruf 2026 stehen dabei bevorzugt touristische Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:
- Entwicklung touristischer "Buchbarer Angebote | Erlebnisse"
- Touristische Projekte zur Steigerung der Nächtigungszahlen im Südburgenland
- Betriebskooperationen & Angebotsgruppen
- Innovative Tourismusprojekte zu den Themen "Nachhaltiger Tourismus und Klimaschutz"
An wen richtet sich der Aufruf?
- Gemeinden & Tourismusverantwortliche
- Vereine, Verbände, Institutionen, Verbandsähnliche Gruppierungen
- Betriebe mit guten Ideen und dem Willen und personellen Ressourcen diese umzusetzen
Was kann gefördert werden?
- Planung | Durchführung von touristischen Veranstaltungen im Südburgenland
- Schaffung von nachhaltiger touristischer Infrastruktur und tourismusrelevanten Angeboten
- Marketing | Personalkosten | Sachkosten
Einreichschluss 1. Aufruf: 27.02.2026, 12 Uhr
Förderbedingungen:
- Einreichung des Förderansuchen muss VOR dem Projektstart erfolgen
- Projektdurchführungszeitraum maximal 6 Monate
- Publizitätsvorschriften – Verwendung Logo Tourismusverband Südburgenland auf allen Werbemitteln
- Keine Mehrfach- oder Doppelförderungen
- Maximale Förderung für Standardprojekte: EUR 20.000,00
Wir freuen uns auf zahlreiche Ideen für ein gemeinsam erfolgreiches Tourismusjahr 2026!
Downloads:
Förderansuchen | Richtlinien | Vorlage Endabrechnung | Burgenländisches Tourismusgesetz | Tourismusstrategie Burgenland